Häufige Fragen rund um Ihr Gutachten

Wie bei allen Unfällen gilt natürlich: Bewahren Sie Ruhe. Wir haben in Deutschland ein gutes Versicherungssystem das alle Probleme lösen wird. Dennoch gilt: Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Oft bieten Unfallgegener kuriose Reglungen für den Schaden an. Lassen Sie Ihren Schaden dann durch einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen aus unserem Hause begutachten.
Bei einem Unfall an dem Sie keine Schuld tragen trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Sie beauftragen uns, wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Liegt Ihr Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00€ kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen würde die gegenerische Versicherung uns als Ihren Gutachter nicht bezahlen. Wir werden Ihnen in einem solchen Fall von der Erstellung eines Gutachtens abraten und Ihnen ggf. eine preisgünstigere Dienstleistung anbieten, die dann wiederrum von der Versicherung erstattet wird.
Sie als Geschädigter sind immer gut beraten auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Gutschater/Sachverständige einer Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Sie sollten daher einen Sachverständigen ihres Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass sämtliche Schäden, Werminderungen aus Ausfälle richtig ermittelt werden.
Wenn Sie sich auf einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt verlassen, können Sie böse Überraschungen erleben. Ein Kostenvoranschalg hat z.B. später keine beweissichernde Funktion, oft fehlt zudem eine Aussage zur Wertminderung ihres Fahrzeuges. Ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Oft sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. Sie gehen also als Geschädigter bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Diese Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. Rufen Sie uns doch einfach einmal unverbindlich an: 0173 544 533 6, wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Sofortkontakt

KFZ-Gutachter Braunschweig

Tel : (0173) 544 533 6
E-Mail : info@kfz-unfallgutachten-bs.de

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