Die Kosten für den beauftragten Sachverständigen gehören im Allgemeinen zu der Schadenregulierung und werden deshalb von dem Schädiger bzw. von dessen regulierungspflichtigen Versicherung übernommen. Für den geschädigten Autofahrer ist ein qualifiziertes Unfallgutachten zur Feststellung der Schadenhöhe meist unabdingbar, um seine Ansprüche gegenüber der gegenerischen Versicherung geltend zu machen.
Nach einem Unfall oder eine Beschädigung ermitteln wir für Sie gemäß den Herstellerrichtlinien, dem Stand der Technik sowie der aktuell herrschenden Rechtssprechung sämtliche zur Regulierung relevanten Werte. Ebenso beinhalten unsere Schadengutachten Aussagen zu einer ggf. anfallenden Wertminderung ihres Fahrzeugs.
Sie sind grundsätzlich gut beraten immer einen Sachverständigen einzuschalten.
Zu unseren regelmäßigen Auftraggebern gehören Kfz-Meisterbetriebe, Abschleppunternehmen, Karosseriefachbetriebe, Rechtsanwälte sowie Gewerbe- und Privatpersonen.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot und unserem kundenfreundlichen Service oder rufen Sie einfach an, wir beraten Sie gern.